Im Landkreis Göttingen gilt ab1.12.2021 die 2G-Plus-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen!

30.11.2021

Das bedeutet, dass an den Übungsstunden der LG Osterode, die in den Turnhallen oder anderen geschlossenen Räumen stattfinden, nur noch erwachsene Personen anwesend sein dürfen, die nachweislich gegen Covid-19 vollständig geimpft, oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen und aktuell negativ getestet sind.

 

Gleiches gilt für Personen, die vor oder nach dem Sport im Freien einen Umkleideraum zum Bekleidungswechsel oder zur Körperreinigung betreten wollen. 

 

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind von der 2G-Beschränkung nicht betroffen.

 

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